Verband Dienstleistungen Neuigkeiten
 
Herzlich Willkommen beim

Hauptverband des Osnabrücker Landvolkes!

Der Hauptverband des Osnabrücker Landvolkes (HOL) steht für die berufsständische Interessenvertretung der
Landwirtschaft und des ländlichen Raumes im Osnabrücker Land.
Als Partner vor Ort machen wir uns stark für die Interessen unserer über 3.300 Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Verbänden,
Wirtschaft und Wissenschaft.
Wir begleiten unsere Mitglieder in allen Bereichen rund um die Landwirtschaft, die Agrarpolitik, den Agrarmarkt u.v.m.
Über unsere berufsständische Tätigkeit hinaus, beraten wir unsere Mitglieder auch in rechtlichen,
steuerlichen und sozialrechtlichen Belangen.

Hier finden Sie Aktuelles aus unserem Verband: Neuigkeiten
 
 
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Offshore-Netzanbindungsprojekte BalWin1 und BalWin2 – Beteiligungsmöglichkeit für betroffene Mitglieder im Raumordnungsverfahren

Liebe Mitglieder,

mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien werden auch neue Stromleitungen geplant, um die erzeugte Energie transportieren zu können. Mithilfe der geplanten 525-kV-Stromleitungsprojekte BalWin1 und BalWin2 soll der Strom, der in Offshore-Windparks in der Nordsee zukünftig erzeugt wird, in die Regionen Deutschlands transportiert werden, in denen der Verbrauch der Energie vorgesehen ist. Diese Regionen liegen in der Regel südlich des Osnabrücker Landes. Die genannten Stromleitungsprojekte sind ein Teil von einigen Leitungsbauprojekten, welche unsere schöne Region in der Zukunft durchkreuzen werden. Der Landkreis Osnabrück entwickelt sich so immer mehr zu einem Stromtransitkreis. Mit deutlichen Folgen für das Landschaftsbild und vor allem für die Land- und Forstwirtschaft.

Die Projekte BalWin1 und 2 werden zum überwiegenden Teil als Erdverkabelung geplant. Die Trassenlängen umfassen in Niedersachsen an Land ca. 220 bis 230 km. Die Leitungen enden jeweils in einer Konverterstation. BalWin1 endet voraussichtlich in der Gemeinde Bohmte, hier befindet sich die Amprion noch in der Standortsuche. Der Flächenverbrauch für diese Konverterstation beläuft sich auf ca. 15 ha. Zugleich wird eine Anbindung an die Umspannanlage Wehrendorf über eine 380-kV-Freileitung erfolgen.

Die Konverterstation der Leitung BalWin2 soll in Ibbenbüren errichtet werden. Vorgesehen ist hierfür das ehemalige RWE-Kraftwerksgelände.

Der Hauptverband des Osnabrücker Landvolkes e.V. bearbeitet diese Projekte seit dem Bekanntwerden. Es gab bereits verschiedene Gespräche mit der Amprion als Vorhabenträgerin und kommunalen Vertreter, um die Auswirkungen der Planungen auf die Landwirtschaft und unsere Mitglieder aufzuzeigen. Wir werden uns selbstverständlich im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zu den beiden Vorhaben äußern.

In den Stromleitungsbauprojekten BalWin1 und BalWin2 besteht für Betroffene nun die Möglichkeit eine Stellungnahme im Rahmen des Raumordnungsverfahren abzugeben. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme ist der 12.10.2023. Alle Unterlagen zu dem Raumordnungsverfahren können unter dem folgenden Link abgerufen werden: www.arl-we.niedersachsen.de/BalWin12.

Für die Erstellung einer Stellungnahme finden unsere Mitglieder untenstehend eine Vorlage, die Sie nach individueller Anpassung an das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems schicken. Des Weiteren können wir Sie bei der Erstellung einer Stellungnahme unterstützen. Ansprechpartner hierfür ist unser Rechtsanwalt Dr. Sebastian König.

Was passiert in einem Raumordnungsverfahren (ROV)?

Aufgrund der erheblichen überörtlichen Auswirkungen müssen die o.g. Projekte ein Raumordnungsverfahren durchlaufen. In dem Verfahren wird geprüft inwieweit die Projekte mit den Zielen, Grundsätzen und Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen. Ergebnis des ROV sind Vorzugskorridore für die Stromleitungsbauprojekte BalWin1 und BalWin2. In diesen Korridoren wird dann die endgültige Stromtrasse geplant. Wenn ein Vorzugskorridor feststeht, werden die anderen möglichen Varianten in diesem Projekt wegfallen und somit wird die Betroffenheit weiter reduziert. Die Amprion hat bereits in dem ROV einen Vorschlagskorridor aufgezeigt. Diesen sollten Sie bei der Prüfung Ihrer Betroffenheit auf jeden Fall berücksichtigen. Die Raumordnungsbehörde ist das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems.

Im Anschluss an das Raumordnungsverfahren erfolgt das sogenannte Planfeststellungsverfahren, in dem die Genehmigungen für die Stromleitungsprojekte erarbeitet werden.

Gegen die Ergebnisse eines Raumordnungsverfahrens können die betroffenen Personen keine Rechtmittel einlegen. Dies kann erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahren erfolgen, wenn die Genehmigungen für die Projekte mit dem Planfeststellungsbeschluss erteilt wurden.

Eine Vielzahl unserer betroffenen Mitglieder wurde bereits durch die Amprion kontaktiert, da auf den Flächen Kartierungsarbeiten stattgefunden haben oder diese zum Teil noch durchgeführt werden müssen. Hierüber wird in der Regel nur der Grundstückseigentümer informiert. Wir haben in unserer Region in der Landwirtschaft einen großen Pachtanteil, sodass viele Pächter nicht immer direkt über diese Vorhaben informiert sind. Verpächter und Pächter sollten hier immer einen engen Draht pflegen, um über einen gleichen Kenntnisstand zu verfügen. Eine regionale Zusammenarbeit der örtlichen Betroffenen ist in solchen Projekten sehr sinnvoll.

Sobald es in diesem Verfahren zum nächsten Verfahrensschritt geht, werden wir Sie selbstverständlich hierüber informieren.

 
 
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Hilfe für die Ukraine
 

Auch weiterhin beschäftigt der Krieg in der Ukraine die Menschen in Deutschland - auch an uns aus der Landwirtschaftsbranche geht das nicht spurlos vorbei. Die letzten Monate haben gezeigt, wie wichtig weltweit Landwirtschaft für die Versorgungssicherheit ist. 

Mit der DEULA-Nienburg hat das Forum Moderne Landwirtschaft (FML) schon seit einiger Zeit Kontakt, hierüber ist auch ein direkter Draht zum ukrainischen Bauernverband entstanden. Damit die Landwirtschaft vor Ort in der Ukraine wieder angekurbelt werden kann, sind diese auf landwirtschaftliche Güter aus anderen Ländern angewiesen. Benötigt wird unter anderem Saatgut, Arzneimittel für Kühe und Schweine, aber auch jegliches Stallzubehör. 

Daher unterstützen wir als HOL den Aufruf der DEULA-Nienburg und des FML, sich bei der Sammlung dieser Sachspenden gerne zu beteiligen. Hier finden Sie die Liste des ukrainischen Bauernverbands, die aufzeigt, was genau benötigt wird: Liste landwirtschaftliche Hilfsgüter

Wenn Sie einzelne Güter an die Ukraine abgeben können, melden Sie sich gerne bei Bernd Antelmann von der DEULA-Nienburg.  

Tel.: +49 (0) 50 21 / 97 28 – 0
Email: info@deula-nienburg.de

Herr Antelmann koordiniert aktuell eine Sammelaktion, um die landwirtschaftlichen Hilfsgüter in die Ukraine zu bringen und an den Bauernverband vor Ort zu übergeben.

Wir können als Branche hier gemeinsam viel leisten und erreichen, um die Menschen und die Landwirtschaft in der Ukraine zu unterstützen. 

FML

Unterkünfte

Wer eine Unterkunft für Geflüchtete anbieten kann, kann sich über folgenden Link registrieren: Unterkunft Ukraine (unterkunft-ukraine.de).

Spenden

Natürlich kann auch weiterhin Geld gespendet werden. Eine Übersicht über verschiedene Spendenorganisationen stellt das Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen bereit: Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen/DZI

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